Anbieter

THEONEAGENCY

Inhaber: Manuel Szulecki

Columbusstr. 32

40549 Düsseldorf

Telefon: 0211 38731419

E-Mail: info@theoneagency.de

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Vertragsbeziehung zwischen THEONEAGENCY (nachfolgend „Agentur" oder „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").

// § 1

Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Agentur gegenüber ihren Kunden im Bereich Webdesign, Webentwicklung, E-Commerce, Branding, Grafikdesign, Softwareentwicklung, KI-Lösungen, Beratung und damit verbundenen Dienstleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn die Agentur in Kenntnis der AGB des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB). Soweit Klauseln nur für eine der beiden Gruppen gelten, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.

// § 2

Vertragsschluss

(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche oder in Textform (z.B. E-Mail) erfolgte Auftragsbestätigung der Agentur,
  • vom Auftraggeber unterzeichnete Auftragsbestätigung oder unterzeichnetes Angebot,
  • vorbehaltlose Akzeptanz und/oder Bezahlung einer Rechnung der Agentur durch den Auftraggeber, oder
  • Beginn der Leistungsausführung durch die Agentur mit Wissen und Billigung des Auftraggebers.

(3) Mit Bezahlung einer Rechnung oder einer Anzahlungsrechnung der Agentur erklärt der Auftraggeber ausdrücklich die Annahme des zugrunde liegenden Angebots sowie sein Einverständnis mit der Geltung dieser AGB.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

// § 3

Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer separaten Leistungsbeschreibung. Werbeaussagen, Produktbeschreibungen auf der Website oder vorvertragliche Erklärungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

(2) Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Bei Gestaltungsleistungen besteht ein gestalterischer Freiraum der Agentur.

(3) Zusätzliche, im Angebot nicht vereinbarte Leistungen sowie Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsabschluss werden auf Stundenbasis nach den jeweils gültigen Stundensätzen der Agentur berechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Der aktuelle Stundensatz beträgt 120,00 € netto pro Stunde.

(4) Soweit nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich bei den Leistungen der Agentur um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Die Agentur schuldet ein fachgerechtes Bemühen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, wie etwa Umsatzsteigerungen oder Suchmaschinenrankings.

(5) Soweit ausdrücklich werkvertragliche Leistungen (§§ 631 ff. BGB) vereinbart sind, gilt der Werkerfolg als geschuldet; die Regelungen zur Abnahme nach § 9 dieser AGB finden Anwendung.

// § 4

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt der Agentur sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, Markenrichtlinien sowie sonstige Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form (digital, in marktüblichen Dateiformaten) zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er an allen überlassenen Materialien (Texte, Bilder, Logos, Videos, Marken) sämtliche erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte besitzt und stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unterlassener oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich die vereinbarten Termine um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Mehraufwand, der hierdurch entsteht, wird zu den vereinbarten Stundensätzen separat berechnet.

(4) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.

// § 5

Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Festpreis bzw. dem vereinbarten Stundensatz.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Reisekosten, Lizenzgebühren Dritter (z.B. Stockfotos, Schriftarten, Premium-Plugins, Hosting, Domains, API-Zugänge), Druckkosten sowie sonstige projektbezogene Auslagen sind nicht im Pauschalpreis enthalten und werden gesondert nach Aufwand berechnet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(4) Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als zwei Monaten oder einem Auftragsvolumen von über 5.000,00 € netto ist die Agentur berechtigt, Anzahlungen oder Teilzahlungen nach Projektfortschritt in Rechnung zu stellen. Üblich ist:

  • 50 % bei Auftragsbestätigung,
  • 30 % bei Vorlage des ersten genehmigungsfähigen Entwurfs / Meilenstein,
  • 20 % nach Fertigstellung / Abnahme.

(5) Wartungs-, Hosting- und Supportleistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet.

// § 6

Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel angegeben ist.

(2) Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gegenüber Unternehmern) bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gegenüber Verbrauchern) sowie eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 € (gegenüber Unternehmern) zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(3) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten. Bereits live geschaltete Websites, Shops oder Software können bis zur vollständigen Bezahlung offline genommen oder Zugänge gesperrt werden.

(4) Die Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nur, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

// § 7

Widerrufsrecht / Erlöschen des Widerrufsrechts

7.1 Geschäfte mit Unternehmern (B2B)

Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die §§ 312g, 355 BGB finden keine Anwendung.

7.2 Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und kommt der Vertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen zustande, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu. Über dieses Widerrufsrecht wird gesondert in der Widerrufsbelehrung informiert.

Erlöschen des Widerrufsrechts (vorzeitiger Beginn)

Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 356 Abs. 4 BGB, wenn die Agentur die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Agentur verliert.

Bei Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB, wenn die Agentur mit der Vertragsausführung begonnen hat, nachdem der Verbraucher

  • ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und
  • seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

Mit Bezahlung der Rechnung oder Anzahlungsrechnung der Agentur und der damit verbundenen Beauftragung des Projektstarts erklärt der Verbraucher seine ausdrückliche Zustimmung zur sofortigen Ausführung der Dienstleistung sowie seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung.

Wann ist die Vertragserfüllung „vollständig"?

Die vollständige Vertragserfüllung im Sinne des § 356 Abs. 4 BGB ist spätestens mit der Abnahme bzw. der Live-Schaltung der erstellten Leistung gemäß § 9 dieser AGB erreicht. Mit Erteilung der Freigabe zur Live-Schaltung – ob schriftlich, in Textform, per E-Mail, durch ausdrückliche mündliche Bestätigung im Termin oder durch eigenmächtige Live-Schaltung durch den Auftraggeber – gilt die Leistung der Agentur als vollständig erbracht. Ab diesem Zeitpunkt ist das Widerrufsrecht endgültig und unwiderruflich erloschen.

Sollte aus Sicht des Auftraggebers nach erfolgter Abnahme bzw. Live-Schaltung eine Leistung dennoch nicht vertragsgemäß erbracht worden sein, bedarf jede Beanstandung zwingend einer schriftlichen oder textförmlichen Aufforderung an die Agentur unter konkreter, vollständiger und reproduzierbarer Beschreibung des behaupteten Mangels. Die Voraussetzungen, Fristen und Verfahren ergeben sich aus § 11 (Gewährleistung) und § 12 (Rücktritt) dieser AGB. Mündliche, telefonische oder über soziale Netzwerke geäußerte Beanstandungen sind unbeachtlich und lösen weder Fristen noch Ansprüche aus.

7.3 Individuell angefertigte Leistungen

Das Widerrufsrecht besteht ferner gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Leistungen, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Da praktisch alle Leistungen der Agentur (Webdesigns, Logos, individuelle Software, Branding-Konzepte etc.) auf den Auftraggeber individuell zugeschnitten werden, fällt der weit überwiegende Teil der Leistungen der Agentur unter diesen Ausschluss.

// § 8

Lieferzeiten / Termine

(1) Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen handelt es sich um unverbindliche Richtwerte.

(2) Die Einhaltung der Termine setzt die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Auftraggebers nach § 4 voraus.

(3) Bei höherer Gewalt, Streiks, Pandemien, behördlichen Anordnungen, Cyberangriffen, Stromausfällen, Internetausfällen oder sonstigen unverschuldeten und unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Termine entsprechend der Dauer der Behinderung. Die Agentur informiert den Auftraggeber unverzüglich.

// § 9

Abnahme / Live-Schaltung

(1) Soweit Werkleistungen geschuldet sind, hat der Auftraggeber das fertige Werk innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung abzunehmen. Die Abnahme erfolgt schriftlich oder in Textform.

(2) Eine Abnahme gilt zudem als erfolgt, wenn:

  • der Auftraggeber das Werk nutzt (z.B. eine Website live schaltet, ein Logo verwendet, Software produktiv einsetzt) oder
  • der Auftraggeber innerhalb der Frist von 14 Tagen nach Bereitstellung weder die Abnahme erklärt noch Mängel schriftlich rügt (Fiktion der Abnahme, gegenüber Unternehmern).
Live-Schaltung als endgültige Abnahme

Die Live-Schaltung der erstellten Leistung (z.B. einer Website, eines Online-Shops, einer Software, einer Landingpage, eines Designs in einem produktiven System) erfolgt ausschließlich in ausdrücklicher Abstimmung mit dem Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber – schriftlich, in Textform, per Freigabe-E-Mail, durch ausdrückliche mündliche Bestätigung im Termin oder durch eigenmächtige Live-Schaltung – seine Freigabe zur Live-Schaltung, gilt das Werk damit als vollständig, vorbehaltlos und endgültig abgenommen.

Die Live-Schaltung ist Ausdruck der Bestätigung, dass das Werk dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht und vom Auftraggeber als vertragsgemäß akzeptiert wird. Mit der Live-Schaltung sind sämtliche Gestaltungs-, Funktions-, Inhalts- und Layoutentscheidungen final.

Eine nach Live-Schaltung erklärte Anfechtung der Abnahme, ein Widerruf der Freigabe, ein Rücktritt vom Vertrag wegen behaupteter Nicht-Vertragsgemäßheit oder eine Verweigerung der Vergütung sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben ausschließlich gesetzliche Mängelrechte für nach Abnahme noch nicht erkennbare oder ausdrücklich im Abnahmeprotokoll vorbehaltene Mängel (siehe § 11).

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(4) Teilabnahmen abgrenzbarer Leistungen sind zulässig und gelten als endgültig abgenommen, sobald der Auftraggeber den jeweiligen Teilbereich produktiv nutzt oder freigibt.

9.1 Änderungswünsche nach Live-Schaltung

(1) Nach erfolgter Live-Schaltung sind Änderungs-, Anpassungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers grundsätzlich keine Mängelrügen, sondern eigenständige Zusatzaufträge.

(2) Solche Änderungswünsche sind schriftlich oder in Textform (E-Mail, Ticket-System, Projektmanagement-Tool) konkret und nachvollziehbar mitzuteilen. Die Agentur wird die mitgeteilten Wünsche prüfen, in einem schriftlichen oder textförmlichen Angebot beziffern und nach Beauftragung selbstverständlich umsetzen.

(3) Die Vergütung der Änderungswünsche erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – nach den jeweils gültigen Stundensätzen der Agentur (§ 3 Abs. 3) oder zu einem vorab schriftlich vereinbarten Festpreis.

(4) Mündlich, telefonisch oder per Direktnachricht in sozialen Netzwerken übermittelte Änderungswünsche begründen weder einen Anspruch auf Umsetzung noch eine Frist; die Agentur ist berechtigt, deren schriftliche Bestätigung zu verlangen, bevor mit der Bearbeitung begonnen wird.

// § 10

Nutzungsrechte / Urheberrecht

(1) Sämtliche von der Agentur erstellten Werke (Designs, Quellcode, Konzepte, Texte, Layouts, KI-Prompts, Datenmodelle etc.) unterliegen dem Urheberrecht. Sie bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum der Agentur.

(2) Mit vollständiger Zahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Endergebnissen für den vereinbarten Verwendungszweck.

(3) Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte, eine Bearbeitung oder Umgestaltung der Werke sowie die Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

(4) Die Agentur behält sich das Recht vor, an Quellcode, Frameworks, Bibliotheken, Vorlagen sowie sonstigen wiederverwendbaren Komponenten („Pre-existing IP" und „Background IP") sämtliche Rechte zu behalten und diese auch in anderen Projekten zu verwenden.

(5) Die Agentur ist berechtigt, das fertiggestellte Projekt zu Referenzzwecken (Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbe) zu nutzen und den Auftraggeber als Kunden zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

(6) Die Agentur ist berechtigt, im Footer der erstellten Website einen dezenten Hinweis auf die Urheberschaft („Made by THEONEAGENCY" oder vergleichbar) zu platzieren. Dieser kann gegen einen einmaligen Aufpreis entfernt werden.

// § 11

Gewährleistung

(1) Bei werkvertraglichen Leistungen leistet die Agentur Gewähr für die mangelfreie Erbringung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich oder in Textform unter genauer Beschreibung des Mangels (inkl. Schritte zur Reproduktion, Screenshots, Browser, Endgerät) zu rügen.

(3) Im Falle berechtigter Mängelrüge ist die Agentur zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Diese erfolgt nach Wahl der Agentur durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Abnahme. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.

(5) Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:

  • Funktionseinschränkungen aufgrund nachträglicher Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte,
  • Inkompatibilitäten mit nach Abnahme veröffentlichten Browser- oder Betriebssystem-Versionen,
  • Ausfällen des Hosting-Anbieters, von Drittanbietern, Plugins, APIs oder Schnittstellen,
  • Fehlern, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung oder eigenmächtige Eingriffe entstehen.
// § 12

Rücktritt vom Vertrag

12.1 Voraussetzungen eines Rücktritts durch den Auftraggeber

(1) Ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag wegen behaupteter nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung ist – über die ohnehin engen gesetzlichen Voraussetzungen hinaus – nur unter folgenden, kumulativ vorliegenden Bedingungen wirksam:

  • Der Auftraggeber hat sämtliche behaupteten Mängel schriftlich oder in Textform konkret, vollständig und reproduzierbar beschrieben (insbesondere unter Angabe der betroffenen Leistung, Art des Mangels, Browser/Endgerät, Schritte zur Reproduktion, Screenshots oder Videos);
  • der Auftraggeber hat der Agentur eine angemessene Frist zur Nacherfüllung von mindestens 14 Kalendertagen, in technisch komplexen Fällen mindestens 21 Kalendertagen, gesetzt;
  • die Agentur hat innerhalb dieser Frist mindestens zwei Nacherfüllungsversuche erfolglos durchgeführt; ein Nacherfüllungsversuch ist auch dann erfolgt, wenn die Agentur mitgeteilt hat, dass der gerügte Sachverhalt kein Mangel im Rechtssinne darstellt und dies sachlich begründet hat;
  • die behaupteten Mängel sind wesentlich und beeinträchtigen die Nutzbarkeit des Werkes nicht nur unerheblich (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB);
  • der Auftraggeber hat seine eigenen Mitwirkungspflichten gemäß § 4 dieser AGB vollständig und rechtzeitig erfüllt.

(2) Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn:

  • die Leistung gemäß § 9 dieser AGB als abgenommen gilt, insbesondere durch Live-Schaltung, produktive Nutzung oder Ablauf der Abnahmefrist;
  • der Auftraggeber das Werk oder Teile davon weiterhin nutzt, betreibt oder von der Nutzung profitiert;
  • der Auftraggeber, ein Mitarbeiter, ein Dritter in seinem Auftrag oder ein nachfolgender Dienstleister Änderungen am Werk vorgenommen hat (Code, Design, Inhalte, Konfiguration);
  • der Auftraggeber den behaupteten Mangel selbst, durch Unterlassen seiner Mitwirkungspflichten oder durch Vorgaben zu verantworten hat;
  • die behaupteten Mängel ausschließlich auf Drittsystemen, Drittsoftware, Plugins, Hosting oder APIs beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich der Agentur liegen;
  • der Auftraggeber sich mit fälligen Zahlungen in Verzug befindet und die behaupteten Mängel offenkundig zur Begründung der Zahlungsverweigerung nachgeschoben werden.

(3) Der Rücktritt ist gegenüber der Agentur schriftlich zu erklären und konkret zu begründen.

12.2 Rechtsfolgen eines wirksamen Rücktritts

(1) Im Falle eines wirksamen Rücktritts hat die Agentur Anspruch auf Vergütung sämtlicher bis zum Zeitpunkt des Rücktritts vertragsgemäß erbrachter Teilleistungen, mindestens jedoch in Höhe der bis dahin nachweisbar aufgewendeten Arbeitsstunden zum vereinbarten Stundensatz.

(2) Ein bereits in Live-Betrieb genommenes oder produktiv genutztes Werk ist vom Auftraggeber unverzüglich aus dem Live-Betrieb zu nehmen, zu deinstallieren und sämtliche Kopien zu löschen. Die Nutzungsrechte gemäß § 10 erlöschen mit Wirksamwerden des Rücktritts. Eine fortgesetzte Nutzung nach erklärtem Rücktritt stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und verpflichtet zur Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr in Höhe des Auftragswerts pro angefangenem Monat fortgesetzter Nutzung.

(3) Bereits geleistete Anzahlungen werden anteilig zurückerstattet, soweit sie den Wert der bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen übersteigen.

12.3 Rücktritt durch die Agentur

Die Agentur ist insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug gerät, seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nachkommt, falsche Angaben gemacht hat oder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.

// § 13

Haftung

(1) Die Agentur haftet uneingeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  • im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

(3) Die Haftung ist ferner pro Schadensfall auf die Höhe der Auftragssumme des betreffenden Projekts begrenzt, mindestens jedoch auf 25.000,00 €.

(4) Die Agentur haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, Datenverlust (sofern eine zumutbare Datensicherung durch den Auftraggeber unterlassen wurde) oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung oder Nichtnutzung der Leistungen ergeben.

(5) Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Cyberangriffe Dritter, Ausfälle von Hosting-Anbietern, Drittsoftware, Schnittstellen oder Zahlungsdienstleistern verursacht werden.

(6) Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

// § 14

Subunternehmer / Dritte

(1) Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer und Freelancer einzusetzen.

(2) Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Drittsoftware, Open-Source-Komponenten, SaaS-Dienste, Cloud-Anbieter und KI-Tools einzusetzen. Die Lizenzbedingungen dieser Dritten gelten gegenüber dem Auftraggeber zusätzlich.

// § 15

Geheimhaltung

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, technische Spezifikationen, Geschäftszahlen) Dritten nicht zugänglich zu machen.

(2) Die Geheimhaltungspflicht besteht über das Vertragsende hinaus für die Dauer von drei Jahren fort.

// § 16

Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG, einzuhalten.

(2) Soweit die Agentur im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

(3) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der Agentur.

// § 17

Vertragslaufzeit / Kündigung

(1) Einzelaufträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.

(2) Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartung, Hosting, Support, monatliche Retainer) haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, bei Beleidigungen oder unzumutbarem Verhalten oder bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers.

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(5) Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag vor vollständiger Fertigstellung ohne wichtigen Grund, behält die Agentur den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung gemäß § 648 BGB unter Anrechnung ersparter Aufwendungen, in der Regel 50 % der noch nicht erbrachten Leistung.

// § 18

Schlussbestimmungen

(1) Auf alle Verträge zwischen der Agentur und dem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz der Agentur in Düsseldorf. Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Die Agentur ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Plattform der EU zur Online-Streitbeilegung ist erreichbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken dieser AGB.

Stand dieser AGB: Januar 2025

THEONEAGENCY behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bestehende Verträge bleiben hiervon unberührt.